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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Marion Korn – Sängerin und Traurednerin
Letzte Änderung: 06.09.2025

§ 1 Pflichten des Veranstalters

  • 60 Minuten vor der Veranstaltung muss der Zugang zum Auftrittsort gewährleistet sein, damit Aufbau und Soundcheck erfolgen können.

  • Der/die Veranstalter/in informiert die zuständigen Personen der Location über die benötigte Aufbauzeit. Verzögerungen können zur Nichtdurchführbarkeit des Auftritts führen.

  • Der Abbau (ca. 15 Minuten) erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung.

  • Änderungen des Ortes oder der Uhrzeit sind unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn.

  • Die Liedauswahl für kirchliche, standesamtliche oder freie Trauungen muss spätestens drei Wochen vor der Trauung bekanntgegeben und abgestimmt werden (inkl. Ablaufplan/Kirchenheft).

  • Die Pflichten können auch durch eine bevollmächtigte dritte Person erfüllt werden.

§ 2 Pflichten der Künstlerin

  • Marion Korn sichert rechtzeitiges Erscheinen zum vereinbarten Termin zu.

  • Gewünschte Lieder werden – soweit stimmlich möglich – einstudiert, auch wenn sie nicht im Repertoire enthalten sind.

  • Für spezielle Liedwünsche, bei denen ein individuelles Playback produziert werden muss, trägt der/die Veranstalter/in die entstehenden Mehrkosten.

§ 3 Veranstaltungen im Freien

  • Der/die Veranstalter/in stellt sicher, dass das technische Equipment während Aufbau, Aufführung und Abbau vor Hitze, Nässe, Feuchtigkeit oder anderen schädigenden Einflüssen geschützt ist.

§ 4 Absage oder Verschiebung

  • Bei Absage durch den/die Veranstalter/in (außer durch höhere Gewalt) gelten die vertraglich vereinbarten Stornogebühren.

  • Wird die Veranstaltung verschoben und ist der neue Termin für beide Seiten möglich, entstehen keine Mehrkosten. Ist Marion Korn am Ersatztermin verhindert, gilt dies als Absage durch den/die Veranstalter/in.

  • Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Marion Korn bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung: Rückerstattung der Anzahlung oder Ersatzmusiker/in.

  • Fälle höherer Gewalt (z. B. Unfall, Wetterextreme, Naturkatastrophen, Streik) führen zur Vertragsauflösung mit Rückerstattung der Anzahlung; weitergehende Schadensersatzansprüche entfallen.

§ 5 Widerrufsrecht

  • Der/die Veranstalter/in hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

  • Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

  • Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an Marion Korn.

  • Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Mitteilung rechtzeitig abzusenden.

§ 6 Vertragsfristen

  • Die Engagementvereinbarung ist binnen 7 Tagen unterschrieben zu retournieren.

  • Der Vertrag tritt mit Unterschrift des/der Veranstalter/in in Kraft.

§ 7 Vertraulichkeit

  • Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Parkplatz

  • Anfallende Parkgebühren, insbesondere bei eingeschränkter Zufahrt oder fehlenden Parkmöglichkeiten, trägt der/die Veranstalter/in.

§ 9 Sicherheit & Haftung

  • Der/die Veranstalter/in gewährleistet die persönliche Sicherheit von Marion Korn während der Veranstaltung.

  • Bei sicherheitsgefährdenden Umständen (unzureichende Stromversorgung, unsichere Bühnenkonstruktionen, fehlender Wetterschutz) ist Marion Korn von der Auftrittspflicht entbunden, das Honorar bleibt jedoch bestehen.

  • Für Schäden am technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der/die Veranstalter/in in voller Höhe.

§ 10 Politische & religiöse Veranstaltungen

  • Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen Zwecken dienen, ist dies im Vorfeld mitzuteilen.

  • Sollte der Charakter der Veranstaltung nicht offengelegt werden und den Grundsätzen von Marion Korn widersprechen, ist sie berechtigt, auch kurzfristig vom Auftritt zurückzutreten.

§ 11 Urheberrechte & AKM/GEMA

  • Das Darbieten geschützter Musik ist eine „öffentliche Aufführung“ und bedarf einer Aufführungslizenz (z. B. AKM, GEMA, SUISA).

  • Alle anfallenden Verlags- und Urheberrechtsabgaben trägt der/die Veranstalter/in.

  • Die Anmeldung bei AKM/GEMA/SUISA ist spätestens drei Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter durchzuführen.

§ 12 Veröffentlichungen & Social Media

  • Ton- und Videoaufnahmen dürfen nach Absprache erstellt und für Referenzen oder Werbezwecke genutzt werden.

  • Marion Korn darf Bild- und Videomaterial der Veranstaltung für eigene Werbezwecke (Website, Social Media) verwenden, sofern der/die Veranstalter/in dies nicht ausdrücklich untersagt.

  • Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sind zu wahren.

§ 13 Bankspesen & Steuern

  • Anfallende Bankspesen sowie regionale Steuern und Abgaben trägt der/die Veranstalter/in.

§ 14 Änderungen & Unwirksamkeit

  • Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

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