Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Marion Korn – Sängerin und Traurednerin
Letzte Änderung: 06.09.2025
§ 1 Pflichten des Veranstalters
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60 Minuten vor der Veranstaltung muss der Zugang zum Auftrittsort gewährleistet sein, damit Aufbau und Soundcheck erfolgen können.
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Der/die Veranstalter/in informiert die zuständigen Personen der Location über die benötigte Aufbauzeit. Verzögerungen können zur Nichtdurchführbarkeit des Auftritts führen.
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Der Abbau (ca. 15 Minuten) erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung.
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Änderungen des Ortes oder der Uhrzeit sind unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn.
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Die Liedauswahl für kirchliche, standesamtliche oder freie Trauungen muss spätestens drei Wochen vor der Trauung bekanntgegeben und abgestimmt werden (inkl. Ablaufplan/Kirchenheft).
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Die Pflichten können auch durch eine bevollmächtigte dritte Person erfüllt werden.
§ 2 Pflichten der Künstlerin
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Marion Korn sichert rechtzeitiges Erscheinen zum vereinbarten Termin zu.
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Gewünschte Lieder werden – soweit stimmlich möglich – einstudiert, auch wenn sie nicht im Repertoire enthalten sind.
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Für spezielle Liedwünsche, bei denen ein individuelles Playback produziert werden muss, trägt der/die Veranstalter/in die entstehenden Mehrkosten.
§ 3 Veranstaltungen im Freien
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Der/die Veranstalter/in stellt sicher, dass das technische Equipment während Aufbau, Aufführung und Abbau vor Hitze, Nässe, Feuchtigkeit oder anderen schädigenden Einflüssen geschützt ist.
§ 4 Absage oder Verschiebung
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Bei Absage durch den/die Veranstalter/in (außer durch höhere Gewalt) gelten die vertraglich vereinbarten Stornogebühren.
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Wird die Veranstaltung verschoben und ist der neue Termin für beide Seiten möglich, entstehen keine Mehrkosten. Ist Marion Korn am Ersatztermin verhindert, gilt dies als Absage durch den/die Veranstalter/in.
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Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Marion Korn bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung: Rückerstattung der Anzahlung oder Ersatzmusiker/in.
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Fälle höherer Gewalt (z. B. Unfall, Wetterextreme, Naturkatastrophen, Streik) führen zur Vertragsauflösung mit Rückerstattung der Anzahlung; weitergehende Schadensersatzansprüche entfallen.
§ 5 Widerrufsrecht
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Der/die Veranstalter/in hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
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Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
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Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an Marion Korn.
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Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Mitteilung rechtzeitig abzusenden.
§ 6 Vertragsfristen
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Die Engagementvereinbarung ist binnen 7 Tagen unterschrieben zu retournieren.
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Der Vertrag tritt mit Unterschrift des/der Veranstalter/in in Kraft.
§ 7 Vertraulichkeit
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Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Parkplatz
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Anfallende Parkgebühren, insbesondere bei eingeschränkter Zufahrt oder fehlenden Parkmöglichkeiten, trägt der/die Veranstalter/in.
§ 9 Sicherheit & Haftung
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Der/die Veranstalter/in gewährleistet die persönliche Sicherheit von Marion Korn während der Veranstaltung.
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Bei sicherheitsgefährdenden Umständen (unzureichende Stromversorgung, unsichere Bühnenkonstruktionen, fehlender Wetterschutz) ist Marion Korn von der Auftrittspflicht entbunden, das Honorar bleibt jedoch bestehen.
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Für Schäden am technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der/die Veranstalter/in in voller Höhe.
§ 10 Politische & religiöse Veranstaltungen
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Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen Zwecken dienen, ist dies im Vorfeld mitzuteilen.
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Sollte der Charakter der Veranstaltung nicht offengelegt werden und den Grundsätzen von Marion Korn widersprechen, ist sie berechtigt, auch kurzfristig vom Auftritt zurückzutreten.
§ 11 Urheberrechte & AKM/GEMA
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Das Darbieten geschützter Musik ist eine „öffentliche Aufführung“ und bedarf einer Aufführungslizenz (z. B. AKM, GEMA, SUISA).
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Alle anfallenden Verlags- und Urheberrechtsabgaben trägt der/die Veranstalter/in.
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Die Anmeldung bei AKM/GEMA/SUISA ist spätestens drei Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter durchzuführen.
§ 12 Veröffentlichungen & Social Media
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Ton- und Videoaufnahmen dürfen nach Absprache erstellt und für Referenzen oder Werbezwecke genutzt werden.
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Marion Korn darf Bild- und Videomaterial der Veranstaltung für eigene Werbezwecke (Website, Social Media) verwenden, sofern der/die Veranstalter/in dies nicht ausdrücklich untersagt.
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Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sind zu wahren.
§ 13 Bankspesen & Steuern
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Anfallende Bankspesen sowie regionale Steuern und Abgaben trägt der/die Veranstalter/in.
§ 14 Änderungen & Unwirksamkeit
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Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.